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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sonnenfabrik e.U.

Gültig ab 23.08.2025

  1. Geltung

    Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Sonnenfabrik e.U. erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Anders lautende Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt.

  2. Vertragsabschluss

    Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware oder die Ausführung der vom Kunden bestellten Dienstleistung bewirkt den Vertragsabschluss.

  3. Preise

    Alle von der Sonnenfabrik e.U. genannten Preise sind exklusive Umsatzsteuer zu verstehen und sind nur innerhalb der jeweils angegebenen Frist, mangels einer solchen jedoch längstens zwei Monate gültig. Preise werden ausschließlich in Euro angegeben.

  4. Verrechnungs- und Zahlungsbedingungen

    Mangels gegenteiliger Vereinbarungen sind die Forderungen der Sonnenfabrik e.U. unverzüglich nach Übergabe der Ware oder Erbringung der Dienstleistung bar zu bezahlen. Monatliche Servicegebühren werden ganzjährig einmal jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Skontoabzüge oder Rabatte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Rechnungen für Servicegebühren der Folgejahre werden ca. zwei Wochen vor Ablauf des laufenden Verrechnungsjahres verschickt; der Kunde hat bis Ende der aktuellen Serviceperiode Zeit, schriftlich auf eine weitere Nutzung des Systems zu verzichten.

  5. Zahlungsverzug

    Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto der Sonnenfabrik e.U. als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist sie berechtigt, Mahnspesen sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.

    Bei Zahlungsverzug von Servicegebühren behält sich die Sonnenfabrik e.U. vor, die vom Kunden in Anspruch genommenen Services binnen zwei Wochen zu sperren und seine gesamten Daten zu löschen. Sie ist in diesem Fall von allen weiteren Leistungsverpflichtungen entbunden.

  6. Vertragsrücktritt

    Bei Annahmeverzug (Punkt 8.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Sonnenfabrik e.U. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat die Sonnenfabrik e.U. bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Sonnenfabrik e.U. von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat die Sonnenfabrik e.U. die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl der Sonnenfabrik e.U. einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

  7. Mahn- und Inkassospesen

    Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der Sonnenfabrik e.U. entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen … Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 40,00 zu bezahlen.

  8. Lieferung, Annahmeverzug

    Die Verkaufspreise beinhalten mangels anders lautender Vereinbarungen keine Kosten für Lieferung, Montage oder Installation.

    Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), … ist die Sonnenfabrik e.U. berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

  9. Lieferfrist

    Zur Leistungsausführung ist die Sonnenfabrik e.U. erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen … erfüllt hat. Termine dürfen um bis zu eine Woche überschritten werden; erst danach kann der Kunde nach Nachfrist zurücktreten.

  10. Erfüllungsort

    Erfüllungsort ist der Sitz der Sonnenfabrik e.U.

  11. Geringfügige Leistungsänderungen

    Geringfügige oder dem Kunden zumutbare Änderungen gelten als vorweg genehmigt, insbesondere wenn Funktion oder Qualität nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

  12. Schadenersatz

    Schadenersatz bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen (ausgenommen Personenschäden). Verjährung: drei Jahre ab Gefahrenübergang. Haftung für Systemausfälle wird ausgeschlossen …

  13. Produkthaftung

    Regressforderungen gem. § 12 PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Fehler wurde in der Sphäre der Sonnenfabrik e.U. verursacht und grob fahrlässig verschuldet.

  14. Eigentumsvorbehalt

    Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sonnenfabrik e.U. …

  15. Forderungsabtretungen

    Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde seine daraus entstehenden Forderungen gegenüber Dritten bis zur endgültigen Bezahlung zahlungshalber ab …

  16. Zurückbehaltung

    Bei gerechtfertigter Reklamation ist der Kunde – außer bei Rückabwicklung – nur zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages berechtigt.

  17. Rechtswahl, Gerichtsstand

    Es gilt österreichisches Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen. Vertragssprache Deutsch. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Sonnenfabrik e.U.

  18. Adressänderung, Datenschutz, Urheberrecht

    Der Kunde stimmt der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zur Vertragserfüllung zu … Pläne, Skizzen, Muster, Kataloge etc. bleiben geistiges Eigentum der Sonnenfabrik e.U.

  19. Salvatorische Klausel

    Sind einzelne Bestimmungen ungültig, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.